KJM

Zum 1. April 2003 wurde der Jugendmedienschutz in Deutschland umfassend reformiert und den Erfordernissen der veränderten Medienlandschaft angepasst. Im Kern lässt sich diese Reform folgendermaßen zusammenfassen:

Vereinheitlichung
Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Staatsvertrag über den Schutz der Menschen­würde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (JMStV) haben Bund und Länder die rechtlichen Rahmenbedingungen für Trägermedien (Filme, Videokassetten, CD-Roms etc.) und Online-Medien (Rundfunk, Teledienste und Mediendienste) zusammengefasst und vereinheitlicht.

KJM als zentrale Aufsicht
Um die Zersplitterung der Aufsichtsstruktur zu beseitigen, wurde die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) geschaffen, die als zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und in den Telemedien (Internet) fungiert. Dadurch wird verhindert, dass gleiche Inhalte in verschiedenen Medien unterschiedlichen Gesetzen unterliegen.

Prinzip der regulierten Selbstregulierung
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag folgt dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung, mit dem Ziel, die Eigen­verantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter zu stärken und die Möglichkeiten der Vorabkontrolle zu verbessern. Den Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle wird ein gesetzlich festgeschriebener Entscheidungsrahmen zugebilligt, den die Medienaufsicht nur begrenzt überprüfen darf. Die Selbstkontrolleinrichtungen müssen von der KJM anerkannt werden.

Quelle: www.kjm-online.de

Zum Thema Handy hat sich die KJM im Jahr 2005 beschäftigt. Im Mittelpunkt standen Werbespots für Klingeltöne. In einer Sellungnahme der KJM, die in der "tv diskurs" Ausgabe 1/2006 erschien, stellte die Leiterin der KJM-Stabsstelle Verena Weigand fest, dass über 50 geprüfte Werbespots gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstießen. Nun gilt es einerseits mit den Anbietern zu sprechen. Andererseits muss die Gesetzeslage geklärt werden, wie diese Verstöße eingeordnet und geahndet werden müssen.



FSM

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) ist ein eingetragener Verein, der 1997 von Medienverbänden und Unternehmen der Online-Wirtschaft gegründet wurde. Die Selbstkontrollorganisation bietet jedermann die Möglichkeit, sich über strafbare oder jugendgefährdende Inhalte im Netz zu beschweren oder Fragen zum Thema Jugendschutz im Internet zu stellen.

Quelle: www.fsm.de

Wenn Sie Internetangebote wahrnehmen, die das Thema Handy in jugendgefährdender oder entwicklungsbeeinträchtigender Weise präsentieren oder deren Inhalte jugendgefährdend oder enwicklungsbeeinträchtigend sein könnten, dann ist diese Seite der FSM-Beschwerdestelle mitzuteilen. Diese leitet alle weiteren Schritte der Prüfung bzw. zum Abhelfen des gesetzwidrigen Zustandes ein.



FST

Der Verein der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (fst) wird seine Aufgaben noch stärker im Bereich Prävention ansiedeln. Um Probleme am Markt frühzeitig zu erkennen – und somit Verbraucher genauso wie die seriöse Mehrheit der Marktteilnehmer vor missbräuchlichen Diensten schützen zu können – will der Verein verstärkt Kontroll-Maßnahmen einsetzen. Der neu überarbeitete Verhaltenskodex signalisiert einen ersten Schritt in Richtung verbesserten Handlings sowie sinnvoll vereinheitlichter Regelungen und Empfehlungen.

Quelle: www.fst-ev.org

Im Zusammenhang mit dem Mobilfunk ist die fst bemüht, "schwarze Schafe" der Branche zu verhindern, die beispielweise die Möglichkeiten des Bezahlens über Telefonmehrwertnummern (Achtung: hausaufgaben.de war so ein Abzockefall) mittels Handy mit krimineller Energie ausnutzen.



USK

Die USK führt gemeinsam mit den Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) das Verfahren zur Alterskennzeichnung von Computerspielen durch. Diese Alterskennzeichnung betrifft Trägermedien (z.B. CD´s usw.) nach Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Die Webpräsenz der USK finden Sie unter www.usk.de. Altersfreigaben für Handyspiele sind in der Datenbank der USK abrufbar.



Deutscher Werberat

Beim Deutschen Werberat, der Konfliktregelung zwischen werbenden Firmen und Umworbenen, kann sich jeder beschweren. Entsprechend vielfältig sind die Motive und Inhalte der kritischen Eingaben an diese selbstdisziplinäre Instanz von 41 Verbänden der Werbewirtschaft - Diskriminierung von Frauen, Verletzung religiöser Gefühle, leichtfertiger Umgang bei der Bewerbung mit Gewaltdarstellungen oder mangelnder Schutz von Kindern.

Quelle: www.interverband.com/werberat/

Hier ein Beispiel aus der Arbeit des Werberates, veröffentlicht am 8.2.2006 in der Berliner Morgenpost:
Werberat rügt TV-Spots von "klarmobil"

Der Deutsche Werberat hat Werbefilme des Rendsburger Unternehmen "klarmobil" gerügt und TV-Sender aufgefordert, die Spots nicht mehr zu senden. Die fünf verschiedenen Filme verharmlosten den Diebstahl von Handys, erklärte der Werberat gestern. Das verstoße gegen die Verhaltensregeln für die Werbung mit und vor Kindern. Die gemaßregelten Spots zeigen eine als Gorilla verkleidete Person, die Passanten Handys entreißt und die Daten-Chips austauscht. Unterlegt ist der Werbeauftritt mit dem Text: "Das Handy besorgst du dir, wo du willst - die günstige Karte bei klarmobil.de." dpa (Quelle: http://morgenpost.berlin1.de/content/2006/02/09/feuilleton/809467.html)



Landesstelle Kinder- und Jugendschutz

Die Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V. (LSKJ) hat Angebote zum Thema Handy aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes entwickelt. Dabei geht es um Risiken in Bezug auf die Handynutzung, aber auch um Chancen und damit auch Präventionsmöglichkeiten. Prävention, die interessant, spannend und unterhaltend sein kann.

Darüber hinaus können Sie auch alle anderen Landesstellen Kinder- und Jugendschutz in Deutschland oder die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz ansprechen. Kontaktdaten finden Sie hier.



Konvergenz der Medien

Das Handy ist ein aktuelles Beispiel, wie einzelne Medien miteinander verschmelzen. Mit dem Handy kann man selbstverständlich telefonieren oder per SMS kommunizieren. Es ist aber auch mein persönlicher Organicer, Wecker oder Radio. Selbst als Musikabspielgerät, Spielkonsole und Videoplayer bzw- recorder kann das Handy genutzt werden. EMailkontakte werden mit dem Handy gepflegt und auch Informationsdienste genutzt. Das Handyfernsehen steht in den Startlöchern.

Diese Durchdringung unterschiedlicher Medienformate und -angebote macht eine Zuständigkeitszuordnung im differentierten Kinder- und Jugendschutzrecht nicht einfacher. Deshalb ist es notwendig, dass alle Beteiligte und sensibilisierte Erwachsene in ständigem Austausch stehen und dadurch die bestehenden Kinder- und Jugendschutzreglungen zum Wirken bringen.