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Die Kinder- und Jugendschutzgesetze regeln Medieninhalte und die Art, wie diese Medien präsentiert werden, damit Kinder und Jugendliche nicht in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder gar gefährdet werden. Dabei wird zwischen generellen verbotenen Inhalten (z.B. Kinderpornografie) und Inhalten, die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen, unterschieden. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt die Inhalte, die auf Trägermedien verbreitet werden. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) beinhaltet Regelungen für die Telemedien (Ausnahme: der Öffentlich-rechtliche Rundfunk).
Als Maßnahmen aus diesen Gesetzen sind vorgesehen:
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Verbote |
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Altersbeschränkungen |
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Kennzeichnungspflicht |
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Sendezeitbeschränkungen |
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Diese Möglichkeiten werden über staatliche Kontrollinstitutionen wie beispielweise die Landesmedienanstalten oder die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und die Freiwilligen Selbstkontrollinstitutionen der Wirtschaft wahrgenommen.
Darüber hinaus werden vielfältige Präventionsbemühungen zum Thema Mobilfunk durchgeführt, die teilweise aus der Mobilfunkbranche selbst entstehen, aber auch in pädagogischen Settings der Schule, außerschulischen Jugendbildung und Familienbildung zu Hause sind (siehe Angebote der LSKJ, Rubrik Nützliches).
Die Mobilfunkbranche selbst, bemüht sich um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Zum Beispiel wurde 2005 ein Verhaltenskodex der Mobilfunkbranche verabschiedet . Die Firma Jamba hat eine so genannte Kindersicherung im Angebot (siehe Meldung von heise online vom 20.12.2005). nach oben
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Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie wissen, beschäftigt sich die Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V. in ihrem Arbeitsbereich Kinder- und Jugendmedienschutz seit kurz nach der Jahrtausendwende auch intensiv mit dem Thema Handy. Dabei versuchte sie nicht nur, Informationen und Tipps zu entwickeln, sondern ging auch offensiv mit Mobilfunkunternehmen um. In diesen Arbeitsprozessen konnten kinder- und jugendschutzrelavante Fragestellungen in das Blickfeld der Wirtschaft gerückt werden. Im Vorjahr hat sich die Branche einer Selbstverpflichtung gestellt. Nun gibt es wichtige Jugendschutzergebnisse, an denen auch die Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V. mitgewirkt hat.
Kostenlose Jugendschutzhotline und Informationsinternetplattform mit Unterstützung der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V.
Die vor einem Jahr durch führende Mobilfunkanbieter in Deutschland sowie die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Diensteanbieter e.V. (FSM) gezeichnete Selbstverpflichtung für mehr Jugendschutz im Mobilfunk wurde erfolgreich umgesetzt. Die umgesetzten Maßnahmen umfassen neben einem stärkeren Informationsangebot von Jugendschutzangeboten für Kinder und Jugendliche eine optionale Internetsperre und unter der Mobilfunkkurzwahlnummer 22988 eine kostenfreie Jugendschutz-Hotline, die Auskunft zu Jugendschutzoptionen und –tarifen gibt.
Mit der Website www.jugend-und-handy.de haben die Mobilfunkunternehmen und die FSM in Kooperation mit Klicksafe und der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V. zudem ein Informationsportal rund um das Thema Jugendschutz im Mobilfunk geschaffen.
Die freiwillige Selbstverpflichtung zu einem verbesserten Jugendschutz im Mobilfunk stellt das Ergebnis eines „Runden Tisches“ zum Thema Jugendschutz und Prävention im Internet und Mobilfunk dar, der sich im Frühsommer 2006 auf Initiative des rheinland-pfälzischen Bildungs- und Jugendministeriums konstituiert hatte.
Die beteiligten Mobilfunkunternehmen sind Debitel, E-Plus, Mobilcom, Talkline, T-Mobile, Telefonica O2 und Vodafone. Die Selbstverpflichtung und die darin enthaltenen Maßnahmen zur Aufklärung sowie Förderung der Medienkompetenz wurden bereits letztes Jahr in einem Beschluss der Jugendministerkonferenz der Bundesländer ausdrücklich begrüßt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Isabell Rausch-Jarolimek, Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V., Tel. 030 – 24 04 84 48, E-Mail: rausch-jarolimek@fsm.de
Vielen Dank für Ihr Interesse
Arnfried Böker Geschäftsführer der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V. Magdeburg, den 17.10.2008
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Das Mobilfunkunternehmen Talkline stellt die Verabschiedung des Verhaltenskodex auf seiner Webseite dar:
"Die Mobilfunkunternehmen stehen zu ihrer besonderen Verantwortung für junge Kunden: In einem gemeinsamen "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk" bekennen sie sich nachdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsgefährdenden und -beeinträchtigenden mobilen Informations- und Kommunikationsangeboten. Der Verhaltenskodex beschreibt gemeinsame Standards, mit denen die Mobilfunkanbieter dafür Sorge tragen, dass solche Inhalte von Kindern und Jugendlichen üblicherweise nicht wahrgenommen werden. Er regelt außerdem die mobile Nutzung von Chatrooms und den Download von Filmen und Spielen im Hinblick auf den Jugendschutz sowie die Einsetzung von Jugendschutzbeauftragten.
Vertreter der Mobilfunkanbieter debitel, E-Plus, mobilcom, O2 Germany, Phone House Telecom, Talkline, T-Mobile Deutschland und Vodafone D2 haben die Vereinbarung im Sommer 2005 unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt. Entsprechend der technischen Entwicklung im Mobilfunk soll er regelmäßig fortgeschrieben werden.
Die Kommission für Jugendmedienschutz begrüßt als zuständige zentrale Aufsichtsstelle der Landesmedienanstalten ausdrücklich den Verhaltenskodex.
Die unterzeichnenden Mobilfunkanbieter verpflichten sich im Verhaltenskodex nicht nur dazu, selbst keine gesetzlich unzulässigen Inhalte wie Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderungen zu Straftaten, Kinder- und Gewaltpornografie zu verbreiten. Darüber hinaus schreiben sie im Kodex fest, dass sie die mit ihnen vertraglich verbundenen Anbieter von Inhalten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichten werden. Pornografische oder andere mobile Angebote, die offensichtlich die Entwicklung und Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen schwer gefährden können, sollen nur Erwachsenen in geschlossenen Benutzergruppen im Rahmen eines Altersverifikationssystems angeboten werden. Dazu soll etwa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags eine zuverlässige Volljährigkeitsprüfung erfolgen und der Nutzer sich vor dem Zugriff auf das Angebot eindeutig authentifizieren.
Bei entsprechenden Inhalten, die geeignet sind, die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, werden die Mobilfunkanbieter Eltern die Möglichkeit einräumen, Mobilfunkanschlüsse, die diese ihren Kindern bereitgestellt haben, für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sperren zu lassen. Die Rufnummern der gemeldeten Anschlüsse sollen dann in einer so genannten Blacklist hinterlegt werden, so dass entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte bei Anfragen über die dazugehörigen Mobilfunkkarten nicht übermittelt werden.
Die Werbung für solche Inhalte soll strikt getrennt von Angeboten für Kinder und Jugendliche erfolgen. Generell verpflichten sich die Mobilfunkanbieter, in der Werbung zum Beispiel die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen oder ihr starkes Vertrauen zu Eltern und Lehrern nicht auszunutzen.
Im Hinblick auf mobile Chatrooms - für deren Inhalte sind grundsätzlich die Teilnehmer verantwortlich - streben die Mobilfunkanbieter ein freiwilliges Kontrollsystem im Sinne des Jugendschutzes an. Chatroom-Betreiber werden in ihren Verträgen mit den Mobilfunkanbietern aufgefordert, bei Hinweisen auf problematische Beiträge sofort zu reagieren und gesetzeswidrige Beiträge zu löschen.
Nicht zuletzt regelt der Verhaltenskodex die Aufgaben und Rechte der Jugendschutzbeauftragten der Mobilfunkanbieter: Sie sind Ansprechpartner für Kunden und Interessierte in Sachen Jugendschutz. Bei der Vorbereitung und Gestaltung von Angeboten und bei allen Entscheidungen zum Thema Jugendschutz werden sie angemessen beteiligt.
Diese Maßnahme ist ein gutes Beispiel dafür, dass die deutschen Mobilfunkanbieter bereit und in der Lage sind, gemeinsam effiziente Lösungen für Fragen des Verbraucherschutzes zu erarbeiten und sich dabei selbst zu organisieren." Quelle: www.talkline.de/unternehmen/jugendschutz/index.html
(Download Verhaltenskodex als pdf-Datei hier [228 KB]
). nach oben
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Die Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V. (LSKJ) ruft Unternehmen der Mobilfunkbranche auf, sich stärker für die Belange des Kinder- und Jugendschutzes einzusetzen. Die LSKJ ist bereit, mit den Unternehmen gemeinsam auch über ungewöhnliche Schritte nachzudenken. Zu wünschen sind Aktivitäten, die über die von Gesetzen geforderten Maßnahmen hinausgehen, dabei aber den jungen Handynutzer als kompetenten Partner unterstützen und begleiten. Einige Anregungen, die weitergedacht werden sollten:
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Die Mobilfunkbranche unterstützt kreative Präventionsprojekte, ohne dafür entsprechende Medienaufmerksamkeit zu erwarten |
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Freiwillige betreuen, moderieren Chats, die Wirtschaft organisiert Rahmenbedingungen |
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Mobile Angebote werden mit zusätzlichen Popups versehen, deren Inhalt Hinweisfragen sind, wie z.B. Chat: Ist dein Freund wirklich der, den du erwartest? Neben den Kosten für den Klingelton werden noch Übertragungsgebühren fällig in Höhe von ... |
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Unkonventionelle Präventionsangebote mit Trägern des Kinder- und Jugendschutzes ausprobieren, auch wenn nicht Massen erreicht werden |
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Wirtschaft verhandelt mit Ländern und Bund, um langfristige Präventionsmaßnahmen zu etablieren und stellen Ressourcen zur Verfügung |
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Die Mobilfunkbranche gründet eine Kinder- und Jugendstiftung zur Förderung der Medienkompetenz und Präventionsarbeit zum Thema Handy |
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Bildung von Anfang an: Mobilfunkbranche erarbeitet mit Jugendschutzinstitutionen eine Präventionsstrategie, die jüngere Kinder genauso einbezieht wie Jugendliche und Eltern |
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Inhalteanbieter labeln ihr Angebot nach Jugendschutzkriterien auf freiwilliger Basis und ermöglichen einen Kinder- und Jugendschutz, der nicht nur Jugendgefährdungen berücksichtigt, sondern auch Entwicklungsbeeinträchtigungen, ähnlich wie das Jugendschutzprogramm ICRA (Informationen hierzu bei Frau Sabine Frank, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkonntrolle Multimedia [FSM]) |
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Mobilfunkwirtschaft trägt zur Vernetzung der Jugendschutzinstitutionen bei, indem sie Netzwerke von Jugendschutzverantwortlichen unterstützen (spezielle Jugendschutz-SIM, mit kostenlosen Anrufen und SMS innerhalb des Netzes --> Modellbundesland Sachsen-Anhalt) nach oben |
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Die Kosten für Dienste und Inhalte werden transparent und für Kinder und Jugendliche nachvollziehbar dargestellt. Der Anbieter ist leicht zu identifizieren. |
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Die Internetpräsenz der Anbieter haben auf ihrer Hauptseite einen Link Jugendschutz. Darunter finden Interessierte Eltern und Pädagogen Informationen, wie der Anbieter den Kinder- und Jugendschutz befördert. |
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Die bedarfsweise Sperrung von Angeboten und Diensten wird Eltern erleichtert und dargestellt. Es werden Möglichkeiten eingeräumt, Angebote durch Eltern bei Bedarf kurzfristig sperren zu lassen. |
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Es wird ein Programm für das Handy angeboten, dass auf dem Handy Funktionen wie WAP oder MMS bei Bedarf sperrt. Durch die Eltern kann mittels Code die Sperre aufgehoben werden. |
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Es wird ein Programm für das Handy angeboten, das es Eltern erlaubt, den Videoplayer und / oder die Datenverbinder wie Infrarot und Bluetooth bzw. Kabel bei Bedarf zu sperren. |
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Anbieter haben eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter, der sich für die Belange des Kinder- und Jugendschutzes einsetzt - Jugendschutzverantwortliche Person. Die Person ist mit E-Mail und Telefonnummer für Eltern, Pädagogen und Behörden einfach erreichbar. |
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Anbieter richten eine telefonische Jugendschutzinformation ein (siehe Jugendschutzverantwortliche Person) |
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Kündigungsmöglichkeiten für Abos usw. werden vereinfacht und deutlich sowie im Internet auffindbar dargestellt, nicht nur in den AGB. |
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Regionale Projekte zur Förderung der Medienkompetenz im Bereich der Handynutzung werden finanziell gefördert. Außerschulische Angebote mit hohen Anteilen aktiven Handelns von Kindern und Jugendlichen sind besonders wichtig. Schulische Aktivitäten sind darüber hinaus zu unterstützen. |
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Es werden gemeinsame Tagungen und Kongresse mit Jugendschutzfachorganisationen durchgeführt. Jugendschutzorganisationen werden zu Fachkongressen der Wirtschaft eingeladen. nach oben |
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Die Landesstelle Kinder- und Jugendschutz Sachsen-Anhalt e.V. (LSKJ) hat mit mobilcom einen Flyer zum Thema Handy für Eltern entwickelt. Er ist ab Sommer 2005 in allen mobilcom-Filialien kostenlos erhältlich. Außerdem so lange der Vorrat reicht auch bei den Veranstaltungen der LSKJ. Und wenn Sie möchten, können Sie den Flyer auch hier [313 KB]
als pdf-Dokument downloaden.
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Die Landesstelle Kinder- und Jugendschutz hat einge Angebote und Anbieter unter die Lupe genommen. Sie finden hier [37 KB]
(Download 37 kb) eine Auflistung von Anbietern sowie Möglichkeiten zu Sperrungen und Abokündigungen.
Zwei große Anbieter haben per Mail Auskunft zu Jugendschutz fragen gegeben. Hier finden Sie den Text von Vodafone [1 KB]
und von T-Mobile [ KB]
. nach oben
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Nehmen Sie Kontakt auf.
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