Die Ausstattung der Handys wird immer besser. Telefonieren und SMS verschicken ist längst nicht mehr alles. Mittlerweile haben sich Handys mit Fotokamera durchgesetzt. Die Durchdringung des Marktes mit Video- / Fernsehhandys ist sicher nur eine Frage der Zeit. Bereits die aktuellen Möglichkeiten, die die Handys bieten, erlauben das Aufnehmen, Zeigen oder Transportieren unterschiedlichster Inhalte. Und mit welchen Inhalten konnte man schon vor tausenden Jahren Geld verdienen? Richtig: Erotik und Pornografie. Gerade ältere Kinder und jüngere Jugendliche befinden sich in einem Entwicklungsstadium, in dem alles was mit Sexualität, Liebe und Freundschaft zu tun hat, aufgesaugt wird wie ein Schwamm. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass Angebote von Contentanbietern gern ausprobiert werden. Die Anbieter halten verschiedene Inhalte für Handys vor wie Nachrichten, Wetter, Sport, aber eben auch Erotik und Pornografie. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, sich über das Internet Bild- und Videomaterial zu beschaffen, für das Handy aufzubereiten und im Handy anzuschauen. Wenn man in der Clique etwas Besonderes zeigen kann, ist man unter Umständen wer.

Deshalb sind Erwachsen aufgefordert, ihre Umwelt (Fernsehen, Zeitschriften usw.) sensibel zu beobachten. Als Orientierung können sie davon ausgehen, dass aus Jugendschutzgesichtspunkten Erotik in der Regel erst ab 16 freigegeben ist. Bei einfacher Pornografie wird die Altersgrenze 18 Jahre angesetzt. Leider ist es oft notwendig, den Einzelfall anzusehen, um zu entscheiden, was schon Pornografie ist und was eben gerade noch Erotik ist. Wenn sie Angebote finden, von denen Sie denken, dass das nicht in Ordnung ist, wenden sie sich bitte mittels Beschwerdeformular an die LSKJ.

Hinweise zu Möglichkeiten der Umsetzung des Kinder- und Jugendschutzes auch von Seiten der Anbieter von Mobilfunk und Mobilfunkinhalten her finden Sie unter Nützliches in der Rubrik Jugendschutzmaßnahmen.