DVB-T als Grundlage für mobiles Fernsehen wird intensiv entwickelt und getestet. Gerade der öffentliche Rundfunk engagiert sich sehr stark in diesem Bereich. Dieses System erlaubt auch Handybesitzern zukünftig überall Fernsehfunk zu empfangen, so wie man mit einigen Handys jetzt schon Radio hören kann. Nun das ist natürlich nicht die Gefährdungssituation. Gefährdungen treten erst durch die übertragenen Inhalte auf.

Ein anderes System des "Fernsehens" beruht auf das Übertragen von Datenpaketen, z.B. über UMTS. In Deutschland versucht man, die Euphorie der Fußballweltmeisterschaft zu nutzen und bietet bis dahin teils kostenlose Inhalte an. Das sind aufbereitete, kurze Film-, Nachrichten-, Video- oder Informationstrailer, die dem Kunden z.B. Wartezeiten verkürzen und unter Umständen einen Mehrwert beschehren, für den sie später bezahlen würden. So ist geplant, die gerade gefallenen Tore unmittelbar auf das Handy zu übertragen und damit dem mobilen Kunden das Miterleben seines Lieblingsspiels zu ermöglichen. Auch hier kommt es auf die Inhalte an, ob Gefährdungen für Kinder und Jugendliche attestiert werden müssen.

Die Zeit wird es zeigen. Vielleicht entwickelt sich ja schon bald eine so genannte Killerapplikation, also eine Funktion, die sich innerhalb kurzer Zeit als massentauglich erweist und mit der man viel Geld verdienen kann. Die SMS war beispielsweise nur ein Nebenprodukt, auf das anfangs keiner gewettet hatte. Bald aber entwickelte sich die SMS zu dem Nutzungselement neben dem ursprünglichen Telefonieren. Und die Wirtschaft verdient bis heute viel Geld mit SMS. Logisch wäre so eine Killerapplikation bei der Entwicklung der multimedialen Fahigkeiten des Handys von heute, auch wenn 2005 in Japan Handys nur mit Telefonierfunktion der Renner waren.